10.01.2000
 
Beginn: 9.00 Uhr
Ende : 16.30 Uhr
 
Die Hauptverhandlung begann mit dem Antrag der Verteidigung von Naser Baftiri (Haupttäter), einen der Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund einer zweifachen Funktion in diesem Prozess, abzulehnen. Dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.
Es folgte die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft:
 
Naser Baftiri und seinem Bruder Ylber Baftiri wird vorgeworfen, aus niederen Beweggründen (verletzte Eitelkeit) Timo getötet bzw seinen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, als sie am Morgen des 01.05.1999 Timo Hinrichs vor der Rödermärker "Billardstubb" mit Stöcken und Messer bewaffnet auflauerten.
 
Die Verteidigung von Naser Baftiri beantragte daraufhin, das aus der Anklageschrift hervorgehende Motiv zu konkretisieren, da es nach Meinung der Verteidigung mißverständlich zu interpretieren sei. Diesem Antrag wurde nach Beratung nicht stattgegeben.
 
Anschließend fragte der Vorsitzende Richter die Angeklagten, ob sie zu einer Aussage vor Gericht bereit wären.
Naser Baftiri erklärte, bis zum schriftlichen Vorliegen des psychiatrischen Gutachtens nur Aussagen zur Person zu machen und auf Aussagen zur Sache zu verzichten.
Ylber Baftiri erklärte sich bereit, zu allen Punkten auszusagen.
Darauf folgte die Vernehmung von Ylber Baftiri, bei der dieser zunächst seinen Lebenslauf schilderte.
Danach begann seine Aussage zur Tat, beginnend mit dem Mittag des 30.04.1999.
 
An seiner Aussage auffallend war, daß er sich in der Verhandlung an so gut wie nichts Entscheidendes erinnern konnte.
Auch nicht an seine Aussage vom 02.05.1999. Bei dieser Aussage hatte er sich noch sehr genau an Details erinnern können.
Dies wurde ihm auch vom Vorsitzenden Richter vorgehalten.
Es entstand der Eindruck, Ylber B. und sein Anwalt wollten diese Wissenslücken auf hohen Alkoholkonsum zurückführen,
was den anwesenden Prozessbeobachtern aufgrund der ursprünglich sehr detaillierten Aussage des Ylber B. mehr als unglaubwürdig erschien.
 
Die Befragung des Angeklagten dauerte bis 13 Uhr.
 
Es folgte eine einstündige Mittagspause.
 
Um 14 Uhr wurde die Verhandlung mit der Vernehmung der beiden für diesen Tag geladenen Zeugen wieder aufgenommen.
 
Zunächst wurde Jörn O. ein enger Freund von Timo Hinrichs, der bei der Tat unmittelbar vor Ort gewesen war, vernommen.
Er war bei der Tat von Ylber B. mit einer Holzlatte am Kopf verletzt worden.
Auch er konnte sich, vermutlich bedingt durch seine unmittelbare Beteiligung, nicht mehr an alle Details erinnern, die
er unmittelbar nach der Tat, noch im Behandlungszimmer des Krankenhauses, zu Protokoll gegeben hatte.
Die Hoffnung der Anwesenden mit dieser Aussage eine konkrete Belastung der Angeklagten zu erreichen, wurde nicht erfüllt.
 
Diese Tatsache relativierte sich mit der Aussage des zweiten Zeugen Carsten O. .
Er konnte sehr detaillierte Aussagen zum Verlauf der Geschehnisse machen.
Laut seiner Aussage hatten 4-5 Personen Timo Hinrichs vor der Tür aufgelauert und ihn gemeinsam mit Latten, Schlägen und Tritten
über die Straße getrieben, bis er zu Boden fiel. Er beobachtete ebenso, daß Timo Hinrichs nachdem er regungslos am Boden lag weiterhin getreten wurde und zwar sowohl in die Brust als auch in den Bauch.
Die Verletzung des Zeugen Jörn O. konnte er ebenso bezeugen.
Darüberhinaus wußte er zu berichten, daß Timo Hinrichs offensichtlich bereits zuvor im Bistro "Billardstubb" massiv bedroht worden war. Der später getötete hatte ihm von einer Gruppe erzählt, die ihn an diesem Abend mehrfach grundlos bedroht hatte. Unter anderem
konnte er sich an die Aussage " Die haben gesagt, sie wollen mich kalt machen" erinnern.
Timo hatte diese Drohung natürlich nicht ernstgenommen und war aufgrund dessen recht arglos auf den Nachhauseweg gegangen, wo die Täter ihm aufgelauert hatten.
 
Der Verhandlungstag endete um 16.30 Uhr.

17.01.2000
 
Beginn 9.15 Uhr
Ende 17.00 Uhr
 
Zu Beginn wurde der Haupttäter Naser Baftiri gefragt ob er bereit sei, eine Aussage zu machen.
Dieser bejahte und begann mit der Schilderung seines Lebenslaufes.
In diesem erfuhr man von mehreren Schulabbrüchen und einem Hang zum Drogenkonsum.
Danach begann seine Aussage zur Tat mit der Schilderung der Ereignisse beginnend mit den Mittagsstunden des 30.04.1999.
 
Er war gegen 22.00 Uhr in der "Billardstubb" eingetroffen, dem Tatort des späteren Mordes.
Obwohl er gegen zwei Uhr beschlossen hatte nachhause zu fahren, kam er aus ihm "unerklärlichen" Gründen, zu späterer Zeit zurück.
Dort erfuhr er laut eigener Aussage, von einem angeblichen Streit zwischen dem ebenfalls in dieser Sache angeklagten Ylber B., und Timo Hinrichs.
Wie er sagte, ging er ohne seinen Bruder nochmal nach dem Geschehenen zu fragen, direkt auf Timo zu um ihn zu stellen.
Er sagte aus, aufgrund eines Zurufs davon ausgegangen zu sein, daß Timo Serbe sei. Die an Timo gerichtete Frage ob dieser Serbe sei, verneinte Timo.
Danach verließ Naser B. das Gebäude und traf wohl unten wieder auf Timo, der mit seinen Freunden ebenfalls gerade das Lokal verlassen wollte.
Naser behauptete, Timo sei direkt auf ihn zugegangen, woraufhin er sofort zugeschlagen habe. Als Timo nicht zu Boden gegangen sei, habe er wohl mit dem
Messer zugestochen. Wie nicht anders zu erwarten war, konnte er sich an genaueres nicht erinnern.
 
Im Anschluß an die Bluttat, war er mit seinem Cousin nach Belgien geflüchtet und hatte sich erst am 3.05.1999 mit seinem Rechtsanwalt bei der
deutschen Polizei gestellt.Als Beweggrund dafür gab er an, sein Anwalt habe ihm versprochen, er würde "mit 5 Jahren davonkommen".
 
Naser B. gab während der gesamten Aussage immer wieder unglaubwürdige Mengen von Alkohol an, die er konsumiert haben soll.
 
Im Anschluß daran wurde der Zeuge Toni L. vernommen.
 
Seine gesamte Aussage erschien den Anwesenden sowohl unvollständig als auch zum Teil unglaubwürdig.
Er gab an die Brüder Baftiri hätten den ganzen Abend über, immer wieder politische und nationalistische Parolen gerufen.
Laut seiner Aussage seien sie als "unberechenbar" einzuschätzen. Toni L. gab an ein Freund der Baftiris zu sein.
Auch er war an dem betreffenden Abend mit ihnen dort gewesen und wird sich wegen seiner Beteiligung in dieser Sache wohl noch zu verantworten haben.
Er gab außerdem an, Naser B. sei sofort und unmittelbar auf Timo losgegangen.
 
Die Aussage von Toni L. wurde durch eine 45 minütige Mittagspause unterbrochen.
 
Als nächster Zeuge war der Schwager der beiden Brüder, Bekim X. vor Gericht geladen.
Dieser gab über einen Dolmetscher an, keine Aussage ohne einen Anwalt machen zu wollen.
Auf die Frage des Richters warum er keinen Anwalt habe, gab er an, keine Zeit gehabt zu haben.
Er ist erneut vorgeladen worden.
 
Als letzte Zeugin wurde die bisher als Verlobte des Naser B. bekannte Miliza T. vernommen.
Sie gab zunächst an, mit Naser B. nicht verlobt zu sein.
Durch Ihre Aussage konnte keine weitere Klarheit in die Sache gebracht werden.
Sie gab ein Zitat des Beklagten wieder, daß er in der Tatnacht ihr gegenüber geäußert hatte (" Ich habe jemanden gestochen").
Da sie nach eigenen Angeben die Flucht des Naser B. unterstützt hat, muß auch sie weitere Konsequenzen fürchten.
 
Der Verhandlungstag endete gegen 17.00 Uhr

26.01.2000
 
Beginn: 9.15 Uhr
Ende: 16.20 Uhr
 
Zu Beginn der Verhandlung wurde zunächst ein Antrag des Anwalts von Ylber B. zwei weitere Zeugen ,die Aussagen über seine Wesensart treffen können, vorzuladen, abgewiesen.
Das Gericht befand dies für unnötig, da beide Zeugen keine Aussagen zur Tat machen könnten.
Der erste der für diesen Tag geladenen Zeugen Moncer H.erschien nicht; aus diesem Grund wurde die Verhandlung bis um 11 Uhr ausgesetzt.
 
Die Verhandlung wurde mit der Befragung der Zeugin Anette P. (Ehefrau des Mitinhabers der Gaststätte) fortgesetzt. Sie hatte beim Gassi gehen mit ihrem Hund vor der Gaststätte bemerkt, daß sich eine mit Schlaggerät bewaffnete Person auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufhielt. Dies hatte sie sofort bei den Türstehern des Lokals gemeldet.
Bei ihrer Rückkehr hatte der Angeklagte Ylber B. ihren Hund gestreichelt, wobei Sie bemerkte, daß er zuvor ein Schlagwerkzeug unter seinem T-Shirt verborgen hatte.
Auch dies hatte sie sofort oben gemeldet. Sie beschrieb den Beklagten als nicht auffallend alkoholisiert.
Das gesehene Schlaggerät könnte laut ihrer Aussage ein silberfarbener Baseballschläger oder Schlagstock gewesen sein.
 
Es folgte die Mittagspause bis 13.30 Uhr.
 
Nach der Pause wurde Stephan P. , der Ehemann von Anette P., im Zeugenstand vernommen.
Er hatte auf Wunsch des Vorsitzenden, Muster der Gläser und Getränke, die die Angeklagten an dem fraglichen Abend konsumiert hatten, mitgebracht.
Er sagte aus, daß er Ylber B., nachdem es Streitigkeiten gegeben hatte, aufgrund seiner andauernden Agressivität nach Hause geschickt hatte.
Er hatte Naser B., den Bruder Ylbers gebeten, diesen doch nachhause zu bringen, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Angeklagte Naser B. hatte dabei keinen betrunkenen Eindruck auf ihn gemacht. Er sagte sogar aus, den Angeklagten noch durchaus für fahrtüchtig gehalten zu haben.
Stephan P. sagte weiterhin aus, daß er, als er an der Tür im 1.Stock stand, durch die Glasfront sah, daß die beiden Angeklagten mit Dachlatten bewaffnet vor der Türe standen.
Ein Gast, den Stephan P. als Beteiligten der vorangehenden Streitigkeiten ansah, wurde, als dieser gehen wollte, daraufhin von ihm nach unten begleitet und "in ein Taxi gesetzt".
Auch Geschichten von einer schwarzen Schußwaffe und einer angeblichen Verbindung von Naser B. zur UCK, seien dem Zeugen zu Ohren gekommen.
Die Behauptung von Naser B., P. habe ihn aufgefordert in seiner Gaststätte "für Ordnung zu sorgen", wies der Zeuge entschieden zurück.
 
Ein Großteil der Vernehmung wurde von einem der Anwälte des Naser B. damit verbracht, den Zeugen P. mit ständiger Wiederholung der Fragen zu verunsichern und zu irritieren, was vom Vorsitzenden nicht geduldet wurde. Mehrmals rief dieser den betreffenden Anwalt zur Ordnung.
 
Es wurden des weiteren zwei weitere Prozeßtermine festgelegt.
 
Ende: 16.20 Uhr

31.01.2000 Aufgrund Erkrankung eines Mitglieds der Kammer, konnte dieser Verhandlungstag nicht stattfinden.

07.02.2000
 
Beginn: 9.00 Uhr
Ende: 15.40 Uhr
 
Zunächst wurden die zwei Polizisten, die die erste Vernehmung von Naser Baftiri durchgeführt hatten, bezüglich der Unklarheit befragt, ob Naser B. vor dieser Aussage ausreichend seiner Rechte belehrt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte das Gericht dem Beklagten keine Vorhaltungen aus dieser Aussage machen, doch die beiden Beamten sagten diesbezüglich aus, Naser sei ganz der gängigen Praxis folgend über alle seine Rechte aufgeklärt worden. Von dem Gespräch, das Naser angeblich mit damaligen Anwalt seines Bruders geführt hatte, wußten sie nichts.
Im Anschluß vernahm die Kammer den Zeugen Kai O., aus dessen Aussage aber keine neuen Einsichten gewonnen werden konnten.
 
Es folgte die Mittagspause bis 13.30 Uhr
 
Nach der Pause stellte die Verteidigung einen Beweisantrag bezüglich des Anwalts von Ylber B., was die Staatsanwalt mit einem entgegengesetzten Antrag beantwortete.
Eines der zahllosen Beispiele für das drohende Abrutschen des Prozesses in juristische Abstraktionen, über die wir wegen Gehaltlosigkeit nicht weiter berichten möchten.
Die Kammer kündigte für Mittwoch den 16.02.2000 eine Entscheidung darüber an, ob Naser B. seine damalige Aussage vorgehalten werden darf.
 
Es folgte dann die Vernehmung der Zeugin Sabine E. , welche sehr eindringlich schilderte, wie sie zufällig hinter Timo Hinrichs das Lokal verlassen hatte und miterleben mußte, wie "zwei Leute von links kommend" sofort auf Timo zugelaufen waren und unverzüglich auf ihn einzuschlagen begannen bis dieser zu Boden ging.
Auch sie war sich sicher, einen Baseballschläger gesehen zu haben.
Auffällig war vor allem, wie der Anwalt von Naser B. ständig versuchte den Eindruck zu erwecken, es hätte sich um das aufeinanderprallen von zwei "Gruppen" an diesem Abend gehandelt.
Als enger Freund von Timo Hinrichs, der an diesem Abend ebenfalls anwesend, zu diesem Zeitpunkt aber bereits gegangen war, kann ich versichern, daß außer Timo und Jörn O. niemand dieser "großen" Gruppe angehörte. (Der Autor)
Sabine E. sagte vor Gericht aus, sie habe Angst vor den Tätern.
 
Ende: 15.40 Uhr.

16.02.2000
 
Beginn: 9.00 Uhr
Ende : 15.00 Uhr
 
Zu Beginn der Verhandlung wurde eine Erklärung von Naser B. verlesen.
In endlosen Ausführungen gab er an, davon ausgegangen zu sein, der Anwalt Dr. S. mit dem er sich gestellt hatte, würde ihn anwaltlich vertreten.
Sollte sich diese Behauptung als wahr herausstellen, könnten Naser B. keine Vorhaltungen aus seiner ursprünglichen Aussage gemacht werden, da der Anwalt Dr. S als Anwalt des Ylber B. fungierte. Eine solche Doppelvertretung ist nach Strafprozessordnung nicht zulässig.
Die Verkündung des Beschlusses über die Möglichkeit Naser B. Vorhaltungen aus seiner ursprünglichen Aussage zu machen wurde somit zurückgestellt.
Nach kurzer Beratung der Kammer wurde beschlossen, zunächst den Anwalt Dr. S. als Zeuge zu hören.
Dieser wurde kurzfristig für 13.30 Uhr des selben Verhandlungstages geladen.
 
Nach einer kurzen Pause folgte die Vernehmung des Zeugen Michael W.
Der Zeuge gab an die Angeklagten vom betreffenden Abend her zu kennen.
Er gab an, einen Streit zwischen einem der beiden Angeklagten und einer weiteren, von ihm nicht identifizierten Person beobachtet zu haben.
Er sagte aus, der Angeklagte habe herumgetobt. Für ihn war zu erkennen, daß die andere in den Streit verwickelte Person "keinen Streit wollte".
Der Angeklagte habe aber immer wieder gestachelt und provoziert.
Als Michael W. dann das Bistro in Begleitung seines Taxifahrers verließ, wurde er beim verlassen des Gebäudes von mindestens 3-4 Personen erwartet.
Diese kamen unvermittelt und mit Dachlatten bewaffnet direkt auf ihn zugerannt. Eine Person aus dieser Gruppe, vom Zeugen als Angeklagter identifiziert, fragte ihn daraufhin, ob er Serbe sei. Dieses verneinte er. Der Taxifahrer und er seien daraufhin sofort in das Taxi gestiegen und hätten den Ort verlassen.
 
Als nächstes wurde der Beamte des polizeilichen Erkennungsdienstes L. vernommen. Er gab Auskunft zu den von ihm durchgeführten erkennungsdienstlichen Maßnahmen.
 
Es folgte die Befragung des Kriminalbeamten H. Er erläuterte die von ihm angefertigten Lichtbilder vom Tatort und seine weiteren Ermittlungen.
Weiterhin wurde der Kriminalbeamte Z. in den Zeugenstand gerufen, auch er gab Erläuterungen zu seinen Ermittlungen ab.
 
Mittagspause bis 13.30.
 
Nach der Pause wurde der kurzfristig geladene Zeuge Dr. S. vernommen.
Er gab an, vom Vater der angeklagten Brüder angesprochen worden zu sein ob er den Ylber B. vertreten könne.
S. erklärte mehrfach von Anfang an klargestellt zu haben, daß er als Anwalt für Wirtschaftsrecht eine Vertretung in dieser Sache nicht übernehmen könne.
Er sagte jedoch zu, Ylber B. zunächst zur Seite zu stehen und ihm einen passenden Anwalt zu "besorgen".
Naser B. hatte sich auf der Flucht ebenfalls bei ihm telefonisch gemeldet. Er habe ihm geraten sich sofort zu stellen, wiederlegte aber die Aussage von Naser B. er habe diesem gegenüber eine Prognose über das Strafmaß geäußert.
Auch die Erklärung Naser B´s, er habe S. für seinen Anwalt gehalten, wiederlegte dieser. Er habe auch Naser gegenüber stets betont, nicht sein Vertreter zu sein.
Die am Morgen des Tages verlesene Erklärung von Naser B. bzw. deren Inhalt, erschien im Licht der Aussage des Dr. S. wenig glaubhaft.
 
Auf die Frage des Vorsitzenden hin, was denn Naser bezüglich der Tat dem Dr. S erzählt habe, machte dieser von seinem Schweigerecht Gebrauch, da er sich sonst als ehemaliger Anwalt des Ylber. B. strafbar machen würde.
 
Die Verhandlung endete um 15.00 Uhr
 

21.02.2000
 
Beginn: 9.15 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
 
Die Kammer verlas zunächst einen Beschluß, nach dem dem Angeklagten Naser B. Vorhaltungen aus seiner ursprünglichen Aussage gemacht werden dürfen und diese Aussage vor Gericht verwendet werden darf. Somit waren die fortlaufenden Versuche der Verteidigung diese Aussage unbrauchbar zu machen erfolglos.
Daraufhin erklärte die Kammer Vorhaltungen aus betreffender Aussage machen zu wollen. Naser B. erklärte dazu auf jegliche Aussage bezüglich eventueller Vorhaltungen zu verzichten.
 
Als nächstes wurde der Zeuge W. gehört. Er war der erste Arzt am Tatort gewesen und machte Angaben zu den tödlichen Verletzungen, die er festgestellt hatte.
 
Die nächste in den Zeugenstand gerufene Zeugin war Christina O., die hinter Timo und Jörn O. mit ihrem Mann das Billardbistro verließ.
Sie sagte aus, eine Streitigkeit mitbekommen zu haben und das Timo im Laufe der Nacht geäußert habe, das jemand mit ihm Streit habe. Als sie hinter den besagten Personen die Gaststätte verließ, sah sie Timo über die Strasse zu seinem Auto gehen, da er dort noch etwas holen wollte.
Plötzlich seien 2 Personen auf ihn losgegangen und hätten auf ihn eingeschlagen. Sie sagte aus, daß eine dritte Person hinzukam und mit einem Baseballschläger auf Timo´s Kopf einschlug. Dabei habe sie ein lautes Krachen vernommen. Jörn O., der zu Hilfe kommen wollte, wurde von der dritten Person ebenfalls gefährlich am Kopf verletzt. Ebenso habe sie beobachten können wie zwei der Personen auf den am Boden liegenden Timo eintraten und zwar von vorne in den Bauch und von hinten in den Rücken.
 
Es folgte eine einstündige Unterbrechung bis 11.15 Uhr
 
Der von der Verteidigung vorgeschlagene Zeuge Erdal Ö. wurde im Anschluß vernommen.
Seine bei der polizeilichen Vernehmung gemachten Angaben wollte er vor Gericht nicht mehr in vollem Umfang bestätigen. Er hatte ursprünglich behauptet Naser B. wankend und lallend an der Esso-Tankstelle Ober-Roden in der Nacht auf den 1. Mai 1999 gesehen zu haben. Er bestätigte zwar an betreffendem Abend an der Esso gewesen zu sein, wollte sich aber in der Frage ob Naser betrunken gewesen sei und welche Freunde mit ihm anwesend waren nicht festlegen. Auffällig waren Formulierungen wie : "nicht 100%ig", "kann sein", "vielleicht", usw.
Insgesamt hinterließ die Aussage des Zeugen einen unglaubwürdigen und zum Teil lächerlichen Eindruck, weshalb der Vorsitzende die Vereidigung des Zeugen beschloß.
Naser B. gab im Anschluß an die Vernehmung des Zeugen eine Erklärung ab, nach der er den Zeugen im Gefängnis getroffen habe und dieser ihm angeboten habe für ihn auszusagen, da er ihn gesehen haben wollte.
 
Es folgte die Mittagspause bis 13.45 Uhr.
 
Die Vernehmung des tatbeteiligten Zeugen Bekim X. dauerte nur eine Viertelstunde, da dieser als Schwager der Angeklagten die Aussage nach §52 Strafprozeßordnung verweigerte.
 
Ende 14.00 Uhr

01.03.2000
 
Beginn 9.10 Uhr
Ende 15.15 Uhr
 
Die Verhandlung begann mit der Vernehmung der Zeugin Maria L. Sie hatte Timo an diesem Abend im Billard-Bistro getroffen und sich mit ihm unterhalten. Während ihres Gesprächs, war Timo auf die Toilette gegangen. Kurz darauf gab es eine "Rangelei" bei der sie hatte dazwischengehen wollen und daraufhin von Naser B. weggeschubst worden war.
Timo wurde daraufhin mit den Worten "Gib mir Deine Adresse, ich hol meinen Cousin und wir kriegen Dich.", bedroht. Er war ebenso tätlich attackiert worden. Timo hatte der Zeugin im Anschluß davon erzählt, daß er auf der Toilette gestolpert war. Nach ihrer Einschätzung hatte er keine Angst gehabt und das Ganze nicht wichtig genommen. Zum Zustand von Naser sagte sie, er habe keinen alkoholisierten Eindruck gemacht.
 
Die Aussage des Sachverständigen Professor B., der Timos Obduktion durchgeführt hatte, ergab als vorrangige Todesursache einen Messerstich ins Herz, der mit solcher Wucht durchgeführt worden war, daß eine Rippe durchtrennt wurde. Es waren insgesamt 5 Messerstiche festgestellt worden.
 
Zuletzt wurde der Vernehmungsbeamte L. zur Vernehmung der Zeugin Maria L. gehört.
 
Ende 15.15 Uhr

08.03.2000
 
Beginn: 9.15 Uhr
Ende 16.00 Uhr
 
Der erste Zeuge dieses Verhandlungstages war Daniel E. der angab, mit den Angeklagten flüchtig bekannt zu sein. An betreffendem Abend sei E. von Naser B. im Billard-Bistro aufgefordert worden, ihn nach unten zu begleiten. Nachdem er dies abgelehnt habe, da er sich in einer Unterhaltung befand, sei er von Naser B. am Kragen gepackt und
vor die Tür des Bistros "gezogen" worden . Dort sei er dem von ihm identifizierten Bekim X. "vorgeführt" worden. Als dieser geantwortet habe, daß "er es nicht sei", habe Naser ihn gehen lassen.
 
Der nächste Zeuge, der gehört wurde, war Turan P., der den bereits vernommenen Zeugen Michael W. (16.02.) mit dem Taxi gefahren hatte. Er bestätigte im Großen und Ganzen die Angaben, die auch Michael W. gemacht hatte: Beim Verlassen der Billardstubb waren mehrere Männer mit Latten bewaffnet auf ihn zugerannt gekommen und hatten ihn gefragt, ob er Serbe sei.
Nachdem der Zeuge Turan P. den Männern versichert hatte Michael W. sei Deutscher, hatten diese von ihm abgelassen.
 
Da Turan P. einen Dolmetscher brauchte, was nicht von Anfang an abzusehen war, wurde die Pause bis zum Ankommen eines solchen für die Vernehmung des vermutlich Tatbeteiligten Benjamin B. genutzt. Dieser machte von seinem Recht zur Verweigerung der Aussage Gebrauch, da er sich ansonsten unter Umständen selbst belasten könnte. Auch eine Konfrontation mit den möglicherweise resultierenden Konsequenzen aus dieser Entscheidung durch den Staatsanwalt, konnte ihn von dieser Entscheidung nicht abbringen. Auch er muß wie die bereits vor Gericht erschienenen Tony L. und Bekim X. weitere Konsequenzen aus seiner Beteiligung an der Sache fürchten.
 
Vor der Mittagspause wurden der bereits am letzten Verhandlungstag gehörten Maria L. noch die Originale der Lichtbilder vorgelegt, anhand derer Sie ihre Identifikation der Angeklagten nocheinmal bestätigte.
 
Es folgte die Mittagspause bis 13.30 Uhr
 
Als einziger Zeuge des heutigen Nachmittags, wurde Moncer H. gehört.
Da er die Person war, mit der Daniel E. gesprochen hatte, bevor er von Naser weggezogen wurde, konnte er diesen Vorfall bestätigen.
Er hatte ebenfalls durch das Fenster des Bistros beobachten können, wie ein orangenes Auto vor dem Bistro gehalten und mehrere Männer ausgestiegen waren. Der Zeuge gab an, daß davon einer mit Sicherheit einen Alu-Baseballschläger und ein Anderer einen Stock aus Holz in der Hand hatte. Die Männer hatten auf ihn den Eindruck gemacht, auf jemanden zu warten.
Auf Nachfrage des Anwalts der Nebenklage gab der Zeuge zu, Angst zu haben, da er und seine Familie telefonisch bedroht worden seien.
Allerdings muß hierzu gesagt werden, daß der Zeuge angab, zur Zeit in einem weiteren Verfahren involviert zu sein. Ob erwähnte Bedrohung also mit diesem Fall in Zusammenhang steht, bleibt fraglich..
 
Ende 16.00 Uhr

15.03.2000
 
Beginn: 9.00 Uhr
Ende: 16.30 Uhr
 
Auch an diesem Verhandlungstag, wurden wieder zahlreiche Zeugen vernommen.
 
Den Anfang machte Uwe S., der Freund der bereitsvernommenen Sabine E.. Er gab zu Protokoll, am frühen Morgen des 1. Mai ein Taxi gerufen und dann mit Freunden das Lokal verlassen zu haben. Timo Hinrichs und sein Freund Jörn O. seien vor ihnen gelaufen, als 3 Personen davon 2 mit Baseballschlägern auf Timo Hinrichs losgingen und auf seinen Kopf einschlugen. Dieser brach daraufhin zusammen. Als Jörn O. ihm zu Hilfe kommen wollte, wurde auch er von einem der Täter niedergeschlagen. Nach Aussage von Uwe S. spielte sich alles in weniger als einer Minute ab und endete mit der Flucht der Täter in einem Kadett, der ohne Licht angefahren kam.
 
Nach einer kurzen Pause wurde der Taxifahrer Ahmed Q. in den Zeugenstand gerufen.
 
Er war in den Morgenstunden des 1. Mai zur "Billardstubb" gerufen worden und hatte zum Tatzeitpunkt direkt vor dem Eingang gestanden und war somit Zeuge des gesamten Geschehens geworden. Er konnte beobachten, wie ein junger Mann in schwarzer Lederweste (Ylber, vom Zeugen identifiziert) mit einem Mädchen stritt. Er machte auf ihn keinen betrunkenen Eindruck. Als das Mädchen gegangen sei, hätten kurz darauf Timo und sein Freund Jörn O. das Lokal verlassen. Ylber sei von hinten auf Sie zugerannt, habe dabei einen Baseballschäger aus der Kleidung geholt und damit Timo von hinten auf den Kopf geschlagen. Als Jörn habe zu Hilfe kommen wollen, seien zwei weitere Personen aus Richtung der parkenden Autos gerannt gekommen und hätten ebenfalls auf Timo eingeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt schlug die erste Person auf den heraneilenden Jörn O. ein. Er konnte beobachten, daß auf Timo weiter eingeschlagen und getreten wurde während er bereits regungslos am Boden lag.
 
Der nächste Zeuge war Silvio F., der Timo an diesem Abend durch die Zeugin Maria L. kennengelernt hatte. Er sagte, Timo sei ihm auf Anhieb sehr sympathisch gewesen.
Später war er Zeuge einer "Rangelei" gewesen. Er konnte beobachten wie Ylber Timo massiv mit Worten bedrohte. Ylber sei dabei sehr agressiv gewesen. Auf das Verhalten von Timo hin angesprochen, sagte er aus, Timo habe den Eindruck gemacht "als wüßte er gar nicht wie ihm geschieht". Ein Ausspruch des Ylber sei: "Paß auf sonst hol ich meinen Cousin", gewesen.
 
Es folgte die Mittagspause bis 14.00 Uhr
 
Nach der Pause wurde der Kriminaloberkommissar G. vernommen. Er hatte den Angeklagten Ylber B. verhört, nachdem dieser sich am 1.5.1999 gegen 13.30 gestellt hatte.
Auf die Frage des Gerichts hin berichtete er, daß Ylber bei dem Verhör keinerlei Emotionen gezeigt hatte. Laut G. hatte der um 14.00 Uhr festgestellte Alkoholwert im Blut des Ylber B. 0,1 Promille betragen.
 
Ende: 16.30 Uhr

21.03.2000
 
Beginn 9.00 Uhr
Ende 15.15 Uhr
 
Als erster Zeuge wurde der Zeuge D. in den Zeugenstand gerufen. Er war an der Kasse der Gaststätte tätig.
Er konnte sich nicht mehr an viel erinnern, so dass ihm Vorhalte aus seiner Vernehmung bei der Polizei, die wenige Tage nach der Tat stattfand, gemacht wurden.
Er hatte ausgesagt, dass am frühen Morgen des 1. Mai Timo vor zwei weiteren Personen an der Kasse gezahlt hatte und zu einer Person auf der Treppe sagte: „Was willst Du denn überhaupt von mir?“. Kurze Zeit später hatte D. eine Prügelei durch das Fenster im Treppenhaus beobachten können. Als er daraufhin nach unten ging, lag Timo bereits am Boden.
Zuvor hatte D. von einer verbalen Auseinandersetzung in der Gaststätte erzählt bekommen. Als er zu dem Geschehen eilte, hatte der Inhaber den „Streit“ bereits geschlichtet. Er konnte vor Gericht die Angeklagten als dabei Beteiligte identifizieren.
Wegen seinen großen Gedächtnislücken wurden von den Verteidigern versucht viele schon festgestellte Tatsachen in Frage zu stellen.
Auf Antrag der Verteidigung wurde D. vereidigt.
 
Als weiterer Zeuge wurde der Mitinhaber der "Billardstubb" Thomas G. vernommen.
Er konnte keine bemerkenswerten neuen Tatsachen zur Verhandlung beitragen.
 
Anschließend wurden 3 Bedienungen der Gaststätte, die an dem betreffenden Abend Dienst hatten, als Zeugen gehört.
 
Jessica G. war die Erste. Sie hatte ihren Dienst an der Theke verrichtet. Sie konnte sich nur an Ylber B. erinnern, der bei ihr ein Getränk bestellt hatte. Sie hatte an diesem Abend keine Streiterei mitbekommen. Weiterhin sagte sie aus, das Ylber B. keinen alkoholisierten Eindruck gemacht hatte.
Jessica G. wurden anschließend Lichtbilder vorgelegt, an denen sie die Anwesenheit verschiedener Personen bestätigte.
 
Nach der Entlassung der Zeugin gab der Vorsitzende der Verteidigung die Empfehlung, ihre Mandanten sollten sich der Ursächlichkeit der Tat bekennen, da der Prozess sonst keine „weitere Bewegung“ mehr erhalten würde und sich weitgehend am Ende befände.
Dieses Bekenntnis könnte sich nach dem Gesetz positiv auf die Mandanten auswirken.
 
Mittagspause bis 13.30 Uhr.
 
Nach der Mittagspause wurde Christine J., eine weitere Bedienung, in den Zeugenstand gerufen. Sie sagte aus, daß sie Ylber und Naser B. als Stammgäste kennt und diese an jenem Abend anwesend waren. Sie hatte nichts von der Auseinandersetzung mitbekommen.
Sie sagte weiter, beide Angeklagten hätten keinen betrunkenen Eindruck gemacht.
 
Als letzte Zeugin des Tages wurde Julia F. gehört.
Sie hatte Ylber und Naser B. ebenfalls an diesem Abend gesehen. Sie hatte ebenfalls keine Auffälligkeiten bezüglich Alkohol bei den Angeklagten bemerkt.
Auf Nachfrage erklärte sie, dass die beiden Angeklagten nie mit übermäßig Alkohol aufgefallen seien.
 
Ende 15.15 Uhr

03.04.2000
 
Beginn: 12.08 Uhr
Ende: 12.21 Uhr
 
Der heutige Verhandlungstermin beinhaltete die Verlesung der Zeugenliste für die noch anstehenden Termine.
Sowohl die Verteidung als auch die Nebenklage kündigten weitere Zeugen an.
Ein Zeuge der Nebenklage soll nach Angaben der Anwältin der Nebenklage auf der Toilette ein Gespräch mitgehört haben, in dem die Angeklagten sich verabredeten, Timo vor dem Bistro abzufangen.
 
Anschließend wurde das amtliche Vorstrafenregister des Ylber B. verlesen.
Es beinhaltet ein Verfahren wegen Körperverletzuing und Nötigung, das allerdings eingestellt wurde. Weiterhin wurde Ylber B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Geldstrafen verurteilt.
 
Das Vorstrafenregister von Naser B. wird zu einem späteren Termin verlesen werden.
 
Der Verhandlungstermin endete um 12.21 Uhr.

11.04.2000
 
Beginn 9.00 Uhr
Ende 13.00 Uhr
 
An diesem Verhandlungstag wurden nocheinmal die beiden Kriminalbeamten H. zur Vernehmung des Ylber und des Naser B. befragt.
Dies war vor allem notwendig, da Naser bisher vor Gericht nicht bereit gewesen ist, weitere Aussagen zu machen.
Die Kriminalbeamten berichteten von der Vernehmung der beiden Angeklagten, sowie weiterer Zeugen.
Dabei wurden in erster Linie folgende Widersprüche in den Aussagen der beiden deutlich.
 
So behauptet z.B. Ylber von einem Messer nichts gewußt zu haben, während Naser bei der Vernehmung aussagte, er habe die Tatwaffe von seinem
Bruder in der selben Nacht bekommen.
 
Genauso widersprüchlich ist die Aussage von Naser er sei bei dem Streit auf der Toilette nicht dabeigewesen, während Ylber angibt mit seinem Bruder
auf der Toilette gewesen zu sein.
 
Weiterhin gibt Ylber an, Naser sei bei dem Überfall ebenfalls mit einem Stock bewaffnet gewesen. Laut Naser selbst hatte dieser keinen Stock.
 
Desweiteren gaben die Zeugen an, Ylber habe bei seiner Vernehmung, keinerlei Gefühlsregung gezeigt.
 
Was weiterhin auffiel war, daß während der Vernehmung bei beiden Angeklagten, keine Gedächtnislücken aufgetreten waren.
Sie konnten sich auch an kleinste Details genau erinnern, was einen hohen Alkoholisierungsgrad unwahrscheinlich macht.
 
In Bezug auf die Vernehmung der Zeugen durch die beiden Kriminalbeamten konnten keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden.
 
Ende 13.00 Uhr

12.05.2000
 
Beginn: 9.00 Uhr
Ende : 12.20 Uhr
 
Der erste Zeuge des Tages war der Vernehmungsbeamte Olaf F., er hatte die Zeugen Benny B. und Carsten O. vernommen und wurde in dieser Sache gehört.
Laut ihm, hatte Benny B. ausgesagt, er habe die Situation noch voll erfassen können und sei nicht sonderlich betrunken gewesen.
B. hatte angegeben daß sowohl Ylber als auch Naser unmittelbar und ohne Ansprache auf Timo eingeschlagen haben
Ein dritter Mann habe Timo in den Rücken getreten, als dieser schon am Boden lag. Diese Aussage deckt sich mit der Beobachtung weiterer Zeugen, die in dieser Sache bereits gehört wurden.
 
Als nächstes wurde der Beamte B. gehört, der die Vernehmung des ebenfalls geschädigten Jörn O. durchgeführt hatte. Er schilderte die Situation des Verhörs, bei dem Jörn O. vom Ableben seines Freundes erfahren hatte.
 
Der letzte Zeuge des Tages war der 22 jährige Benny D., ein Freund der Baftiris, der an diesem Abend auch im Billard-Bistro gewesen war.
Er gab an, die Angeklagten seien nach seiner Einschätzung sehr stark betrunken gewesen. Da er nach eigener Aussage selbst sehr betrunken gewesen war, drängen sich allerdings berechtigte Zweifel an seiner Urteilsfähigkeit auf.
 
Ende 12.20 Uhr

18.05.2000
 
Beginn: 9.13 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
 
Die beiden ersten Zeugen des Tages Axel H. und Lucas S. konnten nichts Entscheidendes zur Wahrheitsfindung beitragen. Axel H., der am betreffenden Abend für die Musik gesorgt hatte, konnte auf der Toilette einen Streit hören, diesen aber nicht bestimmten Personen zuordnen.
 
Die beiden Freunde der Angeklagten, die von den Beklagten kurz vor der Tat nachhause gefahren worden waren und heute ebenfalls in den Zeugenstand gerufen wurden, hatten verschiedene Wahrnehmungen.
Besim, ein 20 jähriger Automechaniker, trinkt laut eigener Aussage niemals Alkohol und hatte dementsprechend diesen Abend nüchtern erlebt. Laut seiner Auffassung seien die Angeklagten an diesem Abend nicht außerordentlich betrunken gewesen. Vor allem Naser habe er schon wesentlich betrunkener erlebt. Auch die Frage, ob Naser gelallt oder Artikulationsschwierigkeiten gehabt habe, verneinte er.
Mentor, ein 25 jähriger Musiker, war am betreffenden Abend sehr stark betrunken. Dementsprechend konnte er keine Aussage zum Zustand der Angeklagten machen.
Er zeigte sich sichtlich betroffen von der Tat und begann im Zeugenstand zu weinen.
 
Ende: 14.00 Uhr

23.05.2000
 
Beginn: 9.13 Uhr
Ende: 16.15 Uhr
 
Als erster Zeuge war Armin K. geladen. Er hatte unmittelbar nach der Tat mit Axel H., dem Zeugen des letzten Gerichtstermins, gesprochen und trat als Zeuge vom Hörensagen auf.
Seine Aussage trug wie viele Aussagen der letzten Zeugen nichts neues zur Klärung bei.
Als nächstes trat Rudolf H., der Vater von Timo, in den Zeugenstand, um von den Folgen der Tat für seine Familie und insbesondere für seine Tochter zu berichten.
Seine eindringlicher Vortrag löste starke Emotionen im Gerichtssaal aus.
Anschließend wurde einem Beweisantrag der Nebenklage stattgegeben und der Zeuge Michael K. für 13.30 Uhr des heutigen Verhandlungstages geladen.
Weitere Beweisanträge zur Ladung weiterer Zeugen wurden abgelehnt.
Im Anschluß gab der Gutachter Prof. B. die errechneten Blutalkoholwerte zum Tatzeitpunkt bekannt:
 
Ylber B. : max 1,8 promille.
 
Benjamin B. : max 1,1 promille
 
Toni L. : max 1,1 promille
 
Bekim X.: max 2,2 promille
 
Bei Naser Baftiri konnte der Blutalkoholwert nicht festgestellt werden, da er sich auf der Flucht befunden hatte.
 
Anschließend wurden die kriminelle Vergangenheit der beiden Angeklagten aufgedeckt.
 
Ylber B.:
räuberische Erpressung
Fahrzeugdiebstahl
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
 
Naser B.:
6 Fälle von Hausfriedensbruch
2 Fälle Körperverletzung
1 Fall gefährliche Körperverletzung
 
Mittagspause bis 13.30 Uhr
 
Der Zeuge Michael K. gab an, kurz vor der Tat von mehreren Tatbeteiligten gemeinsam mit dem Zeugen Kai O. nachhause gefahren worden zu sein. Ihm war zuvor aufgefallen, daß vor dem Auto mehrere Personen mit Knüppeln "herumhantierten". Auf sein Nachfragen "Was soll das?" hatte O. beschwichtigend gemeint "Komm laß, die fahren uns heim.".
K. gab an nichts Gutes geahnt zu haben, als er die Schlagwaffen gesehen hatte.
K. wurden Fotos von beteiligten Personen und Fahrzeugen vorgelegt.
 
Zum Abschluß des Verhandlungstages gab die Kammer einen Überblick über die möglichen Strafmaße, die in diesem Fall zur Anwendung kommen könnten.
 
Ende: 16.15 Uhr

24.05.2000
 
Beginn: 9.13 Uhr
Ende: 16.30 Uhr
 
Der Verhandlungstag begann mit dem Gutachten von Dr. Mayer.
Er hatte mit Ylber B. verschiedene Tests durchgeführt, deren Ergebnisse er präsentierte.
Laut Mayer habe der Intelligenztest ein unterdurchschnittliches Ergebnis geliefert.
 
Er hält Ylber für voll schuldfähig, es gibt keine Anzeichen für eine mögliche Schwachsinnigkeit.
Er glaubt auch, Ylber könne als Erwachsener angesehen werden.
Auf die Erinnerungslücken des Angeklagten hin angesprochen erklärte Mayer, diese könnten auch eine Schutzbehauptung sein. Er hält später eintretende Erinnerungslücken, wie in diesem Fall, für sehr unwahrscheinlich.
 
Es folgte das Gutachten des Psychologen Dr. Heidenreich.
Er hatte am 20.12.99 mit Naser gesprochen und ebenfalls eine Reihe von Tests durchgeführt.
Er bescheinigte Naser gute zahlenkombinatorische Fähigkeiten und eine mindestens durchschnittliche Intelligenz.
Seiner Meinung nach liegt keinerlei Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten vor.
Auch er hält es für möglich, daß die Erinnerungslücken vorgetäuscht sind.
Ebenso glaubt er, daß Naser Schwierigkeiten mit gesellschaftlichen Normen hat.
 
Nach der Mittagspause wurde Prof. Brettl gehört, der ebenfalls Naser begutachtet hatte.
Seine Ausführungen waren so allgemein gehalten, daß wir auf eine Wiedergabe verzichten.
 
Ende 16.30 Uhr

05.06.2000 Sprungtermin
 
Um der StPO zu entsprechen; notwendiger Termin ohne Inhalte.

07.06.2000 Plädoyer der Klägerseite
 
Die Staatsanwaltschaft forderte für Naser B. 13 Jahre Haft wegen Totschlags und für Ylber B. 10,5 Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
 
Die Nebenklage vertrat die These, es handele sich in beiden Fällen um Mord und plädierte auf gemeinschaftlichen Mord und lebenslange Haft für beide Täter.

08.06.2000 Plädoyer der Verteidigung
 
Die Verteidigung forderte im Falle Naser B. maximal 8 Jahre wegen Totschlags mit verminderter Schuldfähigkeit und im Falle Ylber B. eine zweijährige Jugendhaftstrafe auf Bewährung.wegen Körperverletzung.

13.06.2000 Urteilverkündung
 
Die 2. Jugendstrafkammer des Langerichtes Darmstadt sprach im Namen des Volkes folgendes Urteil:
 
Naser B. wird wegen Mordes aus niederen Bewegründen in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
 
Ylber B. muß wegen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung eine vierjährige Jugendhaftstrafe verbüßen.