- 10.01.2000
-
- Beginn: 9.00 Uhr
- Ende : 16.30 Uhr
-
- Die Hauptverhandlung begann mit dem Antrag der Verteidigung
von Naser Baftiri (Haupttäter), einen der Sachverständigen
wegen Befangenheit aufgrund einer zweifachen Funktion in diesem
Prozess, abzulehnen. Dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.
- Es folgte die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft:
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- Naser Baftiri und seinem Bruder Ylber Baftiri wird vorgeworfen,
aus niederen Beweggründen (verletzte Eitelkeit) Timo getötet
bzw seinen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben,
als sie am Morgen des 01.05.1999 Timo Hinrichs vor der Rödermärker
"Billardstubb" mit Stöcken und Messer bewaffnet
auflauerten.
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- Die Verteidigung von Naser Baftiri beantragte daraufhin,
das aus der Anklageschrift hervorgehende Motiv zu konkretisieren,
da es nach Meinung der Verteidigung mißverständlich
zu interpretieren sei. Diesem Antrag wurde nach Beratung nicht
stattgegeben.
-
- Anschließend fragte der Vorsitzende Richter die Angeklagten,
ob sie zu einer Aussage vor Gericht bereit wären.
- Naser Baftiri erklärte, bis zum schriftlichen Vorliegen
des psychiatrischen Gutachtens nur Aussagen zur Person zu machen
und auf Aussagen zur Sache zu verzichten.
- Ylber Baftiri erklärte sich bereit, zu allen Punkten
auszusagen.
- Darauf folgte die Vernehmung von Ylber Baftiri, bei der dieser
zunächst seinen Lebenslauf schilderte.
- Danach begann seine Aussage zur Tat, beginnend mit dem Mittag
des 30.04.1999.
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- An seiner Aussage auffallend war, daß er sich in der
Verhandlung an so gut wie nichts Entscheidendes erinnern konnte.
- Auch nicht an seine Aussage vom 02.05.1999. Bei dieser Aussage
hatte er sich noch sehr genau an Details erinnern können.
- Dies wurde ihm auch vom Vorsitzenden Richter vorgehalten.
- Es entstand der Eindruck, Ylber B. und sein Anwalt wollten
diese Wissenslücken auf hohen Alkoholkonsum zurückführen,
- was den anwesenden Prozessbeobachtern aufgrund der ursprünglich
sehr detaillierten Aussage des Ylber B. mehr als unglaubwürdig
erschien.
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- Die Befragung des Angeklagten dauerte bis 13 Uhr.
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- Es folgte eine einstündige Mittagspause.
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- Um 14 Uhr wurde die Verhandlung mit der Vernehmung der beiden
für diesen Tag geladenen Zeugen wieder aufgenommen.
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- Zunächst wurde Jörn O. ein enger Freund von Timo
Hinrichs, der bei der Tat unmittelbar vor Ort gewesen war, vernommen.
- Er war bei der Tat von Ylber B. mit einer Holzlatte am Kopf
verletzt worden.
- Auch er konnte sich, vermutlich bedingt durch seine unmittelbare
Beteiligung, nicht mehr an alle Details erinnern, die
- er unmittelbar nach der Tat, noch im Behandlungszimmer des
Krankenhauses, zu Protokoll gegeben hatte.
- Die Hoffnung der Anwesenden mit dieser Aussage eine konkrete
Belastung der Angeklagten zu erreichen, wurde nicht erfüllt.
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- Diese Tatsache relativierte sich mit der Aussage des zweiten
Zeugen Carsten O. .
- Er konnte sehr detaillierte Aussagen zum Verlauf der Geschehnisse
machen.
- Laut seiner Aussage hatten 4-5 Personen Timo Hinrichs vor
der Tür aufgelauert und ihn gemeinsam mit Latten, Schlägen
und Tritten
- über die Straße getrieben, bis er zu Boden fiel.
Er beobachtete ebenso, daß Timo Hinrichs nachdem er regungslos
am Boden lag weiterhin getreten wurde und zwar sowohl in die
Brust als auch in den Bauch.
- Die Verletzung des Zeugen Jörn O. konnte er ebenso bezeugen.
- Darüberhinaus wußte er zu berichten, daß
Timo Hinrichs offensichtlich bereits zuvor im Bistro "Billardstubb"
massiv bedroht worden war. Der später getötete hatte
ihm von einer Gruppe erzählt, die ihn an diesem Abend mehrfach
grundlos bedroht hatte. Unter anderem
- konnte er sich an die Aussage " Die haben gesagt, sie
wollen mich kalt machen" erinnern.
- Timo hatte diese Drohung natürlich nicht ernstgenommen
und war aufgrund dessen recht arglos auf den Nachhauseweg gegangen,
wo die Täter ihm aufgelauert hatten.
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- Der Verhandlungstag endete um 16.30 Uhr.
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- 17.01.2000
-
- Beginn 9.15 Uhr
- Ende 17.00 Uhr
-
- Zu Beginn wurde der Haupttäter Naser Baftiri gefragt
ob er bereit sei, eine Aussage zu machen.
- Dieser bejahte und begann mit der Schilderung seines Lebenslaufes.
- In diesem erfuhr man von mehreren Schulabbrüchen und
einem Hang zum Drogenkonsum.
- Danach begann seine Aussage zur Tat mit der Schilderung der
Ereignisse beginnend mit den Mittagsstunden des 30.04.1999.
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- Er war gegen 22.00 Uhr in der "Billardstubb" eingetroffen,
dem Tatort des späteren Mordes.
- Obwohl er gegen zwei Uhr beschlossen hatte nachhause zu fahren,
kam er aus ihm "unerklärlichen" Gründen,
zu späterer Zeit zurück.
- Dort erfuhr er laut eigener Aussage, von einem angeblichen
Streit zwischen dem ebenfalls in dieser Sache angeklagten Ylber
B., und Timo Hinrichs.
- Wie er sagte, ging er ohne seinen Bruder nochmal nach dem
Geschehenen zu fragen, direkt auf Timo zu um ihn zu stellen.
- Er sagte aus, aufgrund eines Zurufs davon ausgegangen zu
sein, daß Timo Serbe sei. Die an Timo gerichtete Frage
ob dieser Serbe sei, verneinte Timo.
- Danach verließ Naser B. das Gebäude und traf wohl
unten wieder auf Timo, der mit seinen Freunden ebenfalls gerade
das Lokal verlassen wollte.
- Naser behauptete, Timo sei direkt auf ihn zugegangen, woraufhin
er sofort zugeschlagen habe. Als Timo nicht zu Boden gegangen
sei, habe er wohl mit dem
- Messer zugestochen. Wie nicht anders zu erwarten war, konnte
er sich an genaueres nicht erinnern.
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- Im Anschluß an die Bluttat, war er mit seinem Cousin
nach Belgien geflüchtet und hatte sich erst am 3.05.1999
mit seinem Rechtsanwalt bei der
- deutschen Polizei gestellt.Als Beweggrund dafür gab
er an, sein Anwalt habe ihm versprochen, er würde "mit
5 Jahren davonkommen".
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- Naser B. gab während der gesamten Aussage immer wieder
unglaubwürdige Mengen von Alkohol an, die er konsumiert
haben soll.
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- Im Anschluß daran wurde der Zeuge Toni L. vernommen.
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- Seine gesamte Aussage erschien den Anwesenden sowohl unvollständig
als auch zum Teil unglaubwürdig.
- Er gab an die Brüder Baftiri hätten den ganzen
Abend über, immer wieder politische und nationalistische
Parolen gerufen.
- Laut seiner Aussage seien sie als "unberechenbar"
einzuschätzen. Toni L. gab an ein Freund der Baftiris zu
sein.
- Auch er war an dem betreffenden Abend mit ihnen dort gewesen
und wird sich wegen seiner Beteiligung in dieser Sache wohl noch
zu verantworten haben.
- Er gab außerdem an, Naser B. sei sofort und unmittelbar
auf Timo losgegangen.
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- Die Aussage von Toni L. wurde durch eine 45 minütige
Mittagspause unterbrochen.
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- Als nächster Zeuge war der Schwager der beiden Brüder,
Bekim X. vor Gericht geladen.
- Dieser gab über einen Dolmetscher an, keine Aussage
ohne einen Anwalt machen zu wollen.
- Auf die Frage des Richters warum er keinen Anwalt habe, gab
er an, keine Zeit gehabt zu haben.
- Er ist erneut vorgeladen worden.
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- Als letzte Zeugin wurde die bisher als Verlobte des Naser
B. bekannte Miliza T. vernommen.
- Sie gab zunächst an, mit Naser B. nicht verlobt zu sein.
- Durch Ihre Aussage konnte keine weitere Klarheit in die Sache
gebracht werden.
- Sie gab ein Zitat des Beklagten wieder, daß er in der
Tatnacht ihr gegenüber geäußert hatte ("
Ich habe jemanden gestochen").
- Da sie nach eigenen Angeben die Flucht des Naser B. unterstützt
hat, muß auch sie weitere Konsequenzen fürchten.
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- Der Verhandlungstag endete gegen 17.00 Uhr
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- 26.01.2000
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- Beginn: 9.15 Uhr
- Ende: 16.20 Uhr
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- Zu Beginn der Verhandlung wurde zunächst ein Antrag
des Anwalts von Ylber B. zwei weitere Zeugen ,die Aussagen über
seine Wesensart treffen können, vorzuladen, abgewiesen.
- Das Gericht befand dies für unnötig, da beide Zeugen
keine Aussagen zur Tat machen könnten.
- Der erste der für diesen Tag geladenen Zeugen Moncer
H.erschien nicht; aus diesem Grund wurde die Verhandlung bis
um 11 Uhr ausgesetzt.
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- Die Verhandlung wurde mit der Befragung der Zeugin Anette
P. (Ehefrau des Mitinhabers der Gaststätte) fortgesetzt.
Sie hatte beim Gassi gehen mit ihrem Hund vor der Gaststätte
bemerkt, daß sich eine mit Schlaggerät bewaffnete
Person auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufhielt.
Dies hatte sie sofort bei den Türstehern des Lokals gemeldet.
- Bei ihrer Rückkehr hatte der Angeklagte Ylber B. ihren
Hund gestreichelt, wobei Sie bemerkte, daß er zuvor ein
Schlagwerkzeug unter seinem T-Shirt verborgen hatte.
- Auch dies hatte sie sofort oben gemeldet. Sie beschrieb den
Beklagten als nicht auffallend alkoholisiert.
- Das gesehene Schlaggerät könnte laut ihrer Aussage
ein silberfarbener Baseballschläger oder Schlagstock gewesen
sein.
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- Es folgte die Mittagspause bis 13.30 Uhr.
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- Nach der Pause wurde Stephan P. , der Ehemann von Anette
P., im Zeugenstand vernommen.
- Er hatte auf Wunsch des Vorsitzenden, Muster der Gläser
und Getränke, die die Angeklagten an dem fraglichen Abend
konsumiert hatten, mitgebracht.
- Er sagte aus, daß er Ylber B., nachdem es Streitigkeiten
gegeben hatte, aufgrund seiner andauernden Agressivität
nach Hause geschickt hatte.
- Er hatte Naser B., den Bruder Ylbers gebeten, diesen doch
nachhause zu bringen, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Der Angeklagte Naser B. hatte dabei keinen betrunkenen Eindruck
auf ihn gemacht. Er sagte sogar aus, den Angeklagten noch durchaus
für fahrtüchtig gehalten zu haben.
- Stephan P. sagte weiterhin aus, daß er, als er an der
Tür im 1.Stock stand, durch die Glasfront sah, daß
die beiden Angeklagten mit Dachlatten bewaffnet vor der Türe
standen.
- Ein Gast, den Stephan P. als Beteiligten der vorangehenden
Streitigkeiten ansah, wurde, als dieser gehen wollte, daraufhin
von ihm nach unten begleitet und "in ein Taxi gesetzt".
- Auch Geschichten von einer schwarzen Schußwaffe und
einer angeblichen Verbindung von Naser B. zur UCK, seien dem
Zeugen zu Ohren gekommen.
- Die Behauptung von Naser B., P. habe ihn aufgefordert in
seiner Gaststätte "für Ordnung zu sorgen",
wies der Zeuge entschieden zurück.
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- Ein Großteil der Vernehmung wurde von einem der Anwälte
des Naser B. damit verbracht, den Zeugen P. mit ständiger
Wiederholung der Fragen zu verunsichern und zu irritieren, was
vom Vorsitzenden nicht geduldet wurde. Mehrmals rief dieser den
betreffenden Anwalt zur Ordnung.
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- Es wurden des weiteren zwei weitere Prozeßtermine festgelegt.
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- Ende: 16.20 Uhr
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- 31.01.2000 Aufgrund Erkrankung eines
Mitglieds der Kammer, konnte dieser Verhandlungstag nicht stattfinden.
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- 07.02.2000
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- Beginn: 9.00 Uhr
- Ende: 15.40 Uhr
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- Zunächst wurden die zwei Polizisten, die die erste Vernehmung
von Naser Baftiri durchgeführt hatten, bezüglich der
Unklarheit befragt, ob Naser B. vor dieser Aussage ausreichend
seiner Rechte belehrt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein,
dürfte das Gericht dem Beklagten keine Vorhaltungen aus
dieser Aussage machen, doch die beiden Beamten sagten diesbezüglich
aus, Naser sei ganz der gängigen Praxis folgend über
alle seine Rechte aufgeklärt worden. Von dem Gespräch,
das Naser angeblich mit damaligen Anwalt seines Bruders geführt
hatte, wußten sie nichts.
- Im Anschluß vernahm die Kammer den Zeugen Kai O., aus
dessen Aussage aber keine neuen Einsichten gewonnen werden konnten.
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- Es folgte die Mittagspause bis 13.30 Uhr
-
- Nach der Pause stellte die Verteidigung einen Beweisantrag
bezüglich des Anwalts von Ylber B., was die Staatsanwalt
mit einem entgegengesetzten Antrag beantwortete.
- Eines der zahllosen Beispiele für das drohende Abrutschen
des Prozesses in juristische Abstraktionen, über die wir
wegen Gehaltlosigkeit nicht weiter berichten möchten.
- Die Kammer kündigte für Mittwoch den 16.02.2000
eine Entscheidung darüber an, ob Naser B. seine damalige
Aussage vorgehalten werden darf.
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- Es folgte dann die Vernehmung der Zeugin Sabine E. , welche
sehr eindringlich schilderte, wie sie zufällig hinter Timo
Hinrichs das Lokal verlassen hatte und miterleben mußte,
wie "zwei Leute von links kommend" sofort auf Timo
zugelaufen waren und unverzüglich auf ihn einzuschlagen
begannen bis dieser zu Boden ging.
- Auch sie war sich sicher, einen Baseballschläger gesehen
zu haben.
- Auffällig war vor allem, wie der Anwalt von Naser B.
ständig versuchte den Eindruck zu erwecken, es hätte
sich um das aufeinanderprallen von zwei "Gruppen" an
diesem Abend gehandelt.
- Als enger Freund von Timo Hinrichs, der an diesem Abend ebenfalls
anwesend, zu diesem Zeitpunkt aber bereits gegangen war, kann
ich versichern, daß außer Timo und Jörn O. niemand
dieser "großen" Gruppe angehörte. (Der Autor)
- Sabine E. sagte vor Gericht aus, sie habe Angst vor den Tätern.
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- Ende: 15.40 Uhr.
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- 16.02.2000
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- Beginn: 9.00 Uhr
- Ende : 15.00 Uhr
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- Zu Beginn der Verhandlung wurde eine Erklärung von Naser
B. verlesen.
- In endlosen Ausführungen gab er an, davon ausgegangen
zu sein, der Anwalt Dr. S. mit dem er sich gestellt hatte, würde
ihn anwaltlich vertreten.
- Sollte sich diese Behauptung als wahr herausstellen, könnten
Naser B. keine Vorhaltungen aus seiner ursprünglichen Aussage
gemacht werden, da der Anwalt Dr. S als Anwalt des Ylber B. fungierte.
Eine solche Doppelvertretung ist nach Strafprozessordnung nicht
zulässig.
- Die Verkündung des Beschlusses über die Möglichkeit
Naser B. Vorhaltungen aus seiner ursprünglichen Aussage
zu machen wurde somit zurückgestellt.
- Nach kurzer Beratung der Kammer wurde beschlossen, zunächst
den Anwalt Dr. S. als Zeuge zu hören.
- Dieser wurde kurzfristig für 13.30 Uhr des selben Verhandlungstages
geladen.
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- Nach einer kurzen Pause folgte die Vernehmung des Zeugen
Michael W.
- Der Zeuge gab an die Angeklagten vom betreffenden Abend her
zu kennen.
- Er gab an, einen Streit zwischen einem der beiden Angeklagten
und einer weiteren, von ihm nicht identifizierten Person beobachtet
zu haben.
- Er sagte aus, der Angeklagte habe herumgetobt. Für ihn
war zu erkennen, daß die andere in den Streit verwickelte
Person "keinen Streit wollte".
- Der Angeklagte habe aber immer wieder gestachelt und provoziert.
- Als Michael W. dann das Bistro in Begleitung seines Taxifahrers
verließ, wurde er beim verlassen des Gebäudes von
mindestens 3-4 Personen erwartet.
- Diese kamen unvermittelt und mit Dachlatten bewaffnet direkt
auf ihn zugerannt. Eine Person aus dieser Gruppe, vom Zeugen
als Angeklagter identifiziert, fragte ihn daraufhin, ob er Serbe
sei. Dieses verneinte er. Der Taxifahrer und er seien daraufhin
sofort in das Taxi gestiegen und hätten den Ort verlassen.
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- Als nächstes wurde der Beamte des polizeilichen Erkennungsdienstes
L. vernommen. Er gab Auskunft zu den von ihm durchgeführten
erkennungsdienstlichen Maßnahmen.
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- Es folgte die Befragung des Kriminalbeamten H. Er erläuterte
die von ihm angefertigten Lichtbilder vom Tatort und seine weiteren
Ermittlungen.
- Weiterhin wurde der Kriminalbeamte Z. in den Zeugenstand
gerufen, auch er gab Erläuterungen zu seinen Ermittlungen
ab.
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- Mittagspause bis 13.30.
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- Nach der Pause wurde der kurzfristig geladene Zeuge Dr. S.
vernommen.
- Er gab an, vom Vater der angeklagten Brüder angesprochen
worden zu sein ob er den Ylber B. vertreten könne.
- S. erklärte mehrfach von Anfang an klargestellt zu haben,
daß er als Anwalt für Wirtschaftsrecht eine Vertretung
in dieser Sache nicht übernehmen könne.
- Er sagte jedoch zu, Ylber B. zunächst zur Seite zu stehen
und ihm einen passenden Anwalt zu "besorgen".
- Naser B. hatte sich auf der Flucht ebenfalls bei ihm telefonisch
gemeldet. Er habe ihm geraten sich sofort zu stellen, wiederlegte
aber die Aussage von Naser B. er habe diesem gegenüber eine
Prognose über das Strafmaß geäußert.
- Auch die Erklärung Naser B´s, er habe S. für
seinen Anwalt gehalten, wiederlegte dieser. Er habe auch Naser
gegenüber stets betont, nicht sein Vertreter zu sein.
- Die am Morgen des Tages verlesene Erklärung von Naser
B. bzw. deren Inhalt, erschien im Licht der Aussage des Dr. S.
wenig glaubhaft.
-
- Auf die Frage des Vorsitzenden hin, was denn Naser bezüglich
der Tat dem Dr. S erzählt habe, machte dieser von seinem
Schweigerecht Gebrauch, da er sich sonst als ehemaliger Anwalt
des Ylber. B. strafbar machen würde.
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- Die Verhandlung endete um 15.00 Uhr
-
-
- 21.02.2000
-
- Beginn: 9.15 Uhr
- Ende: 14.00 Uhr
-
- Die Kammer verlas zunächst einen Beschluß, nach
dem dem Angeklagten Naser B. Vorhaltungen aus seiner ursprünglichen
Aussage gemacht werden dürfen und diese Aussage vor Gericht
verwendet werden darf. Somit waren die fortlaufenden Versuche
der Verteidigung diese Aussage unbrauchbar zu machen erfolglos.
- Daraufhin erklärte die Kammer Vorhaltungen aus betreffender
Aussage machen zu wollen. Naser B. erklärte dazu auf jegliche
Aussage bezüglich eventueller Vorhaltungen zu verzichten.
-
- Als nächstes wurde der Zeuge W. gehört. Er war
der erste Arzt am Tatort gewesen und machte Angaben zu den tödlichen
Verletzungen, die er festgestellt hatte.
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- Die nächste in den Zeugenstand gerufene Zeugin war Christina
O., die hinter Timo und Jörn O. mit ihrem Mann das Billardbistro
verließ.
- Sie sagte aus, eine Streitigkeit mitbekommen zu haben und
das Timo im Laufe der Nacht geäußert habe, das jemand
mit ihm Streit habe. Als sie hinter den besagten Personen die
Gaststätte verließ, sah sie Timo über die Strasse
zu seinem Auto gehen, da er dort noch etwas holen wollte.
- Plötzlich seien 2 Personen auf ihn losgegangen und hätten
auf ihn eingeschlagen. Sie sagte aus, daß eine dritte Person
hinzukam und mit einem Baseballschläger auf Timo´s
Kopf einschlug. Dabei habe sie ein lautes Krachen vernommen.
Jörn O., der zu Hilfe kommen wollte, wurde von der dritten
Person ebenfalls gefährlich am Kopf verletzt. Ebenso habe
sie beobachten können wie zwei der Personen auf den am Boden
liegenden Timo eintraten und zwar von vorne in den Bauch und
von hinten in den Rücken.
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- Es folgte eine einstündige Unterbrechung bis 11.15 Uhr
-
- Der von der Verteidigung vorgeschlagene Zeuge Erdal Ö.
wurde im Anschluß vernommen.
- Seine bei der polizeilichen Vernehmung gemachten Angaben
wollte er vor Gericht nicht mehr in vollem Umfang bestätigen.
Er hatte ursprünglich behauptet Naser B. wankend und lallend
an der Esso-Tankstelle Ober-Roden in der Nacht auf den 1. Mai
1999 gesehen zu haben. Er bestätigte zwar an betreffendem
Abend an der Esso gewesen zu sein, wollte sich aber in der Frage
ob Naser betrunken gewesen sei und welche Freunde mit ihm anwesend
waren nicht festlegen. Auffällig waren Formulierungen wie
: "nicht 100%ig", "kann sein", "vielleicht",
usw.
- Insgesamt hinterließ die Aussage des Zeugen einen unglaubwürdigen
und zum Teil lächerlichen Eindruck, weshalb der Vorsitzende
die Vereidigung des Zeugen beschloß.
- Naser B. gab im Anschluß an die Vernehmung des Zeugen
eine Erklärung ab, nach der er den Zeugen im Gefängnis
getroffen habe und dieser ihm angeboten habe für ihn auszusagen,
da er ihn gesehen haben wollte.
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- Es folgte die Mittagspause bis 13.45 Uhr.
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- Die Vernehmung des tatbeteiligten Zeugen Bekim X. dauerte
nur eine Viertelstunde, da dieser als Schwager der Angeklagten
die Aussage nach §52 Strafprozeßordnung verweigerte.
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- Ende 14.00 Uhr
-
- 01.03.2000
-
- Beginn 9.10 Uhr
- Ende 15.15 Uhr
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- Die Verhandlung begann mit der Vernehmung der Zeugin Maria
L. Sie hatte Timo an diesem Abend im Billard-Bistro getroffen
und sich mit ihm unterhalten. Während ihres Gesprächs,
war Timo auf die Toilette gegangen. Kurz darauf gab es eine "Rangelei"
bei der sie hatte dazwischengehen wollen und daraufhin von Naser
B. weggeschubst worden war.
- Timo wurde daraufhin mit den Worten "Gib mir Deine Adresse,
ich hol meinen Cousin und wir kriegen Dich.", bedroht. Er
war ebenso tätlich attackiert worden. Timo hatte der Zeugin
im Anschluß davon erzählt, daß er auf der Toilette
gestolpert war. Nach ihrer Einschätzung hatte er keine Angst
gehabt und das Ganze nicht wichtig genommen. Zum Zustand von
Naser sagte sie, er habe keinen alkoholisierten Eindruck gemacht.
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- Die Aussage des Sachverständigen Professor B., der Timos
Obduktion durchgeführt hatte, ergab als vorrangige Todesursache
einen Messerstich ins Herz, der mit solcher Wucht durchgeführt
worden war, daß eine Rippe durchtrennt wurde. Es waren
insgesamt 5 Messerstiche festgestellt worden.
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- Zuletzt wurde der Vernehmungsbeamte L. zur Vernehmung der
Zeugin Maria L. gehört.
-
- Ende 15.15 Uhr
-
- 08.03.2000
-
- Beginn: 9.15 Uhr
- Ende 16.00 Uhr
-
- Der erste Zeuge dieses Verhandlungstages war Daniel E. der
angab, mit den Angeklagten flüchtig bekannt zu sein. An
betreffendem Abend sei E. von Naser B. im Billard-Bistro aufgefordert
worden, ihn nach unten zu begleiten. Nachdem er dies abgelehnt
habe, da er sich in einer Unterhaltung befand, sei er von Naser
B. am Kragen gepackt und
- vor die Tür des Bistros "gezogen" worden .
Dort sei er dem von ihm identifizierten Bekim X. "vorgeführt"
worden. Als dieser geantwortet habe, daß "er es nicht
sei", habe Naser ihn gehen lassen.
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- Der nächste Zeuge, der gehört wurde, war Turan
P., der den bereits vernommenen Zeugen Michael W. (16.02.) mit
dem Taxi gefahren hatte. Er bestätigte im Großen und
Ganzen die Angaben, die auch Michael W. gemacht hatte: Beim Verlassen
der Billardstubb waren mehrere Männer mit Latten bewaffnet
auf ihn zugerannt gekommen und hatten ihn gefragt, ob er Serbe
sei.
- Nachdem der Zeuge Turan P. den Männern versichert hatte
Michael W. sei Deutscher, hatten diese von ihm abgelassen.
-
- Da Turan P. einen Dolmetscher brauchte, was nicht von Anfang
an abzusehen war, wurde die Pause bis zum Ankommen eines solchen
für die Vernehmung des vermutlich Tatbeteiligten Benjamin
B. genutzt. Dieser machte von seinem Recht zur Verweigerung der
Aussage Gebrauch, da er sich ansonsten unter Umständen selbst
belasten könnte. Auch eine Konfrontation mit den möglicherweise
resultierenden Konsequenzen aus dieser Entscheidung durch den
Staatsanwalt, konnte ihn von dieser Entscheidung nicht abbringen.
Auch er muß wie die bereits vor Gericht erschienenen Tony
L. und Bekim X. weitere Konsequenzen aus seiner Beteiligung an
der Sache fürchten.
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- Vor der Mittagspause wurden der bereits am letzten Verhandlungstag
gehörten Maria L. noch die Originale der Lichtbilder vorgelegt,
anhand derer Sie ihre Identifikation der Angeklagten nocheinmal
bestätigte.